| ür das Kölner Erzbistum versprach die Wahl eines Mitglieds aus dem mächtigen bergischen Grafenhaus am 1. Mai 1216 am ehesten die Bewältigung der am Niederrhein und in Westfalen durch die Schismen und Thronwirren entstandene Situation, die sich in finanzieller, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht überaus negativ gestaltet hatte. Am 24. September 1217 wurde Engelbert zum
Erzbischof geweiht. Mit dieser Wahl verband sich auch die Kölner Herzogswürden über die Herzogtümer Ribuarien und Westfalen. Gleich zu Beginn seines Pontifikates griff Engelbert zur Sicherung und Festigung des Kölner Herzogtums Westfalen zu konzentrierten, territorialpolitischen Maßnahmen. Sie machten deutlich, daß seine eingeleitete Befestigung- und Städtepolitik, die Kontrolle der wichtigsten Handelsstraßen und die Einkreisung und Isolierung, die weitgehende Kaltstellung der
mächtigsten Kräfte in diesem Raum zum Ziel hatte. Begleitet wurde diese Politik durch eine Klosterschutz- und Förderungspolitik, sowie durch den Kampf gegen die Laienvogteien, die bisher uneingeschränkt in der Hand des Adels gelegen hatte. So ist es nicht verwunderlich, daß der von den harten Maßregeln Engelberts betroffene Adel, darunter auch Graf Friedrich III von Isenberg, den er ganz selbstverständlich seiner herzoglichen Gewalt als unterworfen betrachtete, in Opposition zum Erzbischof
und Herzog von Westfalen ging. |